Grundhaltungen

Das Kinderheim St. Josef legt in der Zusammenarbeit mit den Familiensystemen der Kinder und Jugendlichen größten Wert auf eine möglichst enge Kooperation nicht nur mit dem Kind/ Jugendlichen selbst, sondern in gleicher Weise mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und evtl. weiteren wichtigen familiären Bezugspersonen. Stets wird dabei beachtet, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, sondern zur Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften des Kinderheimes animiert werden.

 

Die Partizipation aller an den HzE-Maßnahmen beteiligten Personen versteht sich von selbst.

Ziel der pädagogischen Hilfestellung ist, die bei den Kindern bzw. Jugendlichen bestehenden konkreten Probleme möglichst zu überwinden und die Betreffenden in Familie und Gesellschaft zu integrieren.

 

Die Rechte der Kinder bzw. Jugendlichen und ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie das Miteinander zwischen der Einrichtung und den genannten Personen ist in einem separaten Heft detailliert beschrieben, das den Kindern/Jugendlichen und den Eltern/Sorgeberechtigten bei Aufnahme ausgehändigt wird.