Kriseninterventionsgruppe Roger

Zielgruppe/ Aufnahmealter:

Mädchen und Jungen im Alter von 12-17 Jahren (in Einzelfällen auch junge Volljährige). Je nach Umständen (Reife, Schutzbedarf u.ä.) ist bei unter 13-Jährigen auch eine Platzierung in der Kriseninterventionsgruppe Josef denkbar.

 

Besonderheit:

Aufgrund der Erfahrung als ehemalige Clearinggruppe, wird Gruppe Roger auch weiterhin Clearing, bzw. vorläufige Inobhutnahmen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer anbieten, sofern der Bedarf gegeben ist.

 

Gruppe Roger bietet Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern ein schützendes und unterstützendes Umfeld; einen stabilen Ort, an dem traumatische Erfahrungen von Krieg, Gewalt, Armut und Flucht allmählich in den Hintergrund treten können/ sollen und wieder Raum für zukunft entsteht. Der gemeinsame Alltag in einer kleinen Gruppe von Gleichaltrigen lenkt die Aufmerksamkeit auf die Gegenwart, auf die Integration in neue soziale Beziehungen, auf die Annäherung an eine für sie fremde Kultur.

Unsere interkulturell geschulten Betreuungspersonen fördern diese Neuausrichtung aktiv, ohne die Vergangenheit auszublenden. Sensibel für posttraumatische Belastungen helfen sie, die familiäre Trennung und die Fluchtgeschichte aufzuarbeiten, Stärken zu entdecken und Vertrauen in einen Neuanfang aufzubauen. Ein geordneter Alltag mit Schulbesuch, Sprachunterricht, Gruppen- und Einzelgesprächen und ein umfangreiches Angebot von Freizeitaktivitäten setzen dabei den stabilisierenden Rahmen. Doch ohne Klärung des Aufenthaltsstatus gibt es keine wirkliche Normalität. Deshalb bemühen wir uns in Kooperation mit den Vormündern, den Beratungsstellen und den Fachstellen, das Clearingverfahren am Wohl des Jugendlichen orientiert zu begleiten.

 

Allgemeine Ziele des Clearingverfahrens gem. § 42 SGB VIII:

  • Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe, insbesondere der persönlichen Lebensumstände (Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger), einschl. Klärung der Fluchtgeschichte,
  • Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes sowie der emotionalen Situation des Jugendlichen,
  • Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung,
  • Klärung der persönlichen Ressourcen des Jugendlichen, insbesondere seiner alltagspraktischen Ressourcen im neuen Lebensumfeld,
  • Klärung des schulischen Bildungsstandes und der vorhandenen schulischen Voraussetzung sowie des Lernverhaltens,
  • Klärung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Perspektive zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Am Schluss des Clearingverfahrens steht eine aussagekräftige Abschlussempfehlung über notwendige Hilfen für den unbegleiteten minderjährigen Ausländer und über Erkenntnisse, die im aufenthaltsrechtlichen Verfahren relevant sein können. Die Informationen werden zeitnah dem Jugendlichen, dem Vormund und dem Jugendamt zur Verfügung gestellt und in einem Abschlussgespräch erörtert.

 

Allgemeine Ziele der vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII:

  • Bereitstellung eines individuellen Schutzraumes
  • Einleitung des ausländerrechtlichen und gesundheitlichen Screenings
  • Einleitung der Klärung familiärer Bindungen und Bindungen zu möglichen Bezugspersonen
  • Klärung der Fluchthintergründe
  • Versuch der Stabilisierung des psychischen und gesundheitlichen Zustandes
  • Klärung der Ressourcen

Aufgaben und Leistungen des Clearingverfahrens:

Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen:

  • 24-stündige pädagogische Betreuung
  • Sicherung der physischen und psychischen Grundbedürfnisse
  • Versorgung mit einem Schlafplatz
  • Klärung des Gesundheitszustandes
  • Aufbau eines sichernden Betreuungssystems
  • Strukturierung des Alltags
  • Hinführung zu alltagspraktischen Fähigkeiten
  • Kontaktherstellung zu Bezugspersonen
  • Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, Sprachkurs)
  • Heranführung an die deutsche Kultur und Sprache
  • Soziale Gruppenarbeit und individualpädagogische Hilfe
  • Kooperation mit Vormund und Fachstellen im ausländerrechtlichen Clearingverfahren
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen
  • Klärung von Anzeichen traumatischer Belastungen
  • Freizeitaktivitäten
  • Ggf. Begleitung durch pädagogisches Personal zum Bundesamt für Migration, zur Ausländerbehörde und anderen Behörden, Gerichten sowie Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen in Zusammenarbeit mit dem Vormund
  • Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständen, des Verbleibs der Eltern, Bleibe-/ Rückkehrmöglichkeiten
  • Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs und Zusammenfassung der Ergebnisse des Clearingverfahrens als Grundlage für das Hilfeplangespräch

Aufenthaltsdauer: § 42a SGB VIII bis zu 4 Wochen, § 42 SGB VIII ca. 6 Monate

(Das Clearingverfahren dauert so lang, bis der jugendhilferechtliche und ausländerrechtliche Bedarf des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings vollständig geklärt ist.)

 

Verteilung (§ 42a): Wenn keine Gründe gegen die Verteilung des Minderjährigen sprechen, meldet das Jugendamt den unbegleiteten minderjährigen Ausländer zur Verteilung an.

 

Überleitung in andere Hilfen: Die Inobhutnahme ist nach Abschluss des Clearingverfahrens zu beenden. Hierzu stehen zwei Alternativen zur VErfügung: zum einen kann die inobhutnahme durch die Übergabe des Minderjährigen an den Vormund beendet werden, zum anderen mit einer Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SBD VIII.

 

Aufenthaltsdauer: max. 3 Monate

 

Plätze: 7, davon jeweils 5 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer

 

Konkrete Aufnahmeanfragen können Sie unmittelbar an Gruppe Roger richten!

 


Gruppe Roger:

 

☎ 02421-977719

✉ gruppe-roger@stjosef-dueren.de

Anschrift:

Stammhaus

An St. Bonifatius 10

52351 Düren