Kriseninterventionsgruppen

Unsere drei Gruppen für Krisenintervention, Inobhutnahmen, Kurzzeitunterbringungen und Klärungen haben folgende gemeinsame Rahmenbedingungen:

 

Konzeptioneller Schwerpunkt/ Zielgruppe:

Die nach Altersgruppen differenzierten Kriseninterventionsgruppen stehen weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen in Notsituationen zur Verfügung, wenn sie

  • in persönliche Krisensituationen geraten sind, sodass ein weiterer Verbleib an ihrem Herkunftsort nicht mehr länger verantwortbar war
  • der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII bedürfen
  • deren persönliche und familiäre Problematik sozialpädagogisch und psychologisch abgeklärt werden soll
  • aus diversen anderen Gründen einer Kurzzeitunterbringung bedürfen.

 

Spezifische Aufgaben und Ziele der Kriseninterventionsgruppen sind:

  • Kindern und Jugendlichen, deren Wohl gefährdet ist bzw. erscheint, eine sichere Unterkunft, den täglichen Lebensbedarf und individuelle fachliche Betreuung zu gewähren;
  • die persönliche Problematik der Kinder und Jugendlichen unter Einbeziehung aller Beteiligten (Jugendamt, Sorgeberechtigte, weitere relevante Bezugspersonen) zu klären, meist mit Hilfe sozialpädagogischer und (bei Bedarf und Möglichkeit) psychologischer Anamnese und Diagnostik; diese dienen als Voraussetzung für die weitere Hilfeplanung.
  • Perspektiven für und mit den Beteiligten zur Bewältigung der aufgetretenen Situation zu erarbeiten; vornehmlich die Möglichkeit einer Rückführung zu prüfen ggfs. eine Pflegevermittlung, oder eine anschließende mittelfristige Fremdunterbringung vorzubereiten.

 

Besonderheiten:

Zum Zeitpunkt der Inobhutnahme und Krisenintervention befinden sich die Kinder und Jugendlichen in einem empfindlichen Umbruch ihrer Lebenssituation, meist verbunden mit starker Unsicherheit, Labilität und Desorientierung. Daher ist eine verstärkte Steuerung des Gruppenlebens und der Dynamik erforderlich.

Zudem erfordern die akuten Probleme der Kinder und Jugendlichen in besonderem Maße die Zuwendung der Mitarbeiter, um sie mit ihrem Sorgen, Gefühlen und Vorstellungen aufzufangen, zu stützen und zu begleiten.

In Einzelgesprächen sollen individuelle Problemsituationen und das subjektive Befinden der betreffenden Kinder und Jugendlichen abgeklärt werden.

Anhand sämtlicher zur Verfügung stehender Informationen erarbeiten die Pädagogen des Teams eine Anamnese und eine sozialpädagogische Diagnose, die oftmals- je nach Bedarf- um eine psychologische Diagnose erweitert wird.

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der (meist sehr kurzfristigen) Unterbringung wird (nach Möglichkeit) ein Erstgespräch zwischen allen Beteiligten geführt, um die allerersten Schritte zu vereinbaren, möglichst im Rahmen eines ersten Hilfeplangespräches.

 

Rechtsgrundlage:

§ 27 i. V. m. den §§ 34 und 42, SGB VIII

 

Aufnahme:

Aufnahmen zwecks Inobhutnahme, Krisenintervention oder Kurzzeitunterbringung werden nur in enger Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Kinderheim durchgeführt.

Die unterzubringenden Kinder und Jugendlichen werden dem Haus St. Josef, Düren, stets von Mitarbeitern des Jugendamtes zugeführt. Bei der Unterbringung wird zwischen den Mitarbeitern des Jugendamtes und des Haus St. Josef eine erste Vereinbarung über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Kindes/Jugendlichen getroffen.

Bei Selbstmeldern verständigt das Haus St. Josef umgehend das Jugendamt, um über eine Aufnahme zu befinden. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird zu diesem Zweck der Bereitschaftsdienst des jeweiligen Jugendamtes aktiviert.

 

Eine Aufnahme in den Kriseninterventionsgruppen ist an allen Wochentagen zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

 

Gruppe Josef

Gruppe Roger

Gruppe Johannes Paul