Ambulante Betreuung junger Volljähriger

Der § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sorgt dafür, dass auch volljährige junge Menschen eine Möglichkeit bekommen Hilfe zu erhalten, wenn sie diese benötigen.

 

Ist eine weitere Betreuung durch den ambulanten Dienst des Haus St. Josef, Düren, über die Volljährigkeit des Jugendlichen hinaus gewünscht, muss der Jugendliche eigenständig beim zuständigen Jugendamt einen entsprechenden Antrag auf Hilfe zur Erziehung für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII einreichen.

 

Individuell wird der Jugendliche darin unterstützt, entsprechende Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu stellen.

 

Der Jugendliche soll zur vollständigen eigenverantwortlichen Bewältigung der alltäglichen Anforderungen in der Ausbildungs- und Arbeitsstelle sowie in der Wohnung, im Haushalt und in seiner Freizeitgestaltung hingeführt werden.

 

Bei allen persönlichen, schulischen, beruflichen und finanziellen Belangen sowie behördlichen Angelegenheiten wird der Jugendliche reflektiert und engmaschig betreut.

 

Ziel ist die Verselbstständigung des Jugendlichen. Die Hilfe wird mit zunehmender Kompetenz des Jugendlichen verringert und schließlich beendet.