Aufnahmeverfahren

Aufnahmen zwecks Inobhutnahme, Krisenintervention oder Kurzzeitunterbringung werden nur in enger Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Haus St. Josef, Düren, durchgeführt.

 

Die unterzubringenden Kinder und Jugendlichen werden dem Haus St. Josef stets von Mitarbeitern des Jugendamtes zugeführt. Bei der Unterbringung wird zwischen den Mitarbeitern des Jugendamtes und des Haus St. Josef eine erste Vereinbarung über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Kindes/Jugendlichen getroffen.

 

Bei Selbstmeldern verständigt das Haus St. Josef umgehend das Jugendamt, um über eine Aufnahme zu entscheiden.

 

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird zu diesem Zweck der Bereitschaftsdienst des jeweiligen Jugendamtes aktiviert.

Durch die Bereitstellung von Kriseninterventionsgruppen ist eine Aufnahme zum Zweck der Krisenintervention bzw. Inobhutnahme grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. 

 

Bei einer vom Jugendamt gewünschten Aufnahme in eine andere als einer Kriseninterventionsgruppe findet in der Regel -auf der Basis der vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Informationen- ein frühzeitiges gemeinsames Gespräch zwischen allen Beteiligten statt, um zu prüfen bzw. gemeinsam zu entscheiden, ob die angedachte Hilfeform angemessen und erfolgversprechend erscheint.

 

Anfragen für Aufnahmen aller Art können jederzeit unter Tel.: 02421 / 9777-0 gestellt werden.