Zielgruppe/ Aufnahmealter:
Mädchen und Jungen im Alter von 12-17 Jahren (in Einzelfällen auch junge Volljährige). Je nach Umständen (Reife, Schutzbedarf u.ä.) ist bei unter 13-Jährigen auch eine Platzierung in der Kriseninterventionsgruppe Josef denkbar.
Besonderheit:
Aufgrund der Erfahrung als ehemalige Clearinggruppe, wird Gruppe Roger auch weiterhin Clearing, bzw. vorläufige Inobhutnahmen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer anbieten, sofern der Bedarf gegeben ist.
Gruppe Roger bietet Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern ein schützendes und unterstützendes Umfeld; einen stabilen Ort, an dem traumatische Erfahrungen von Krieg, Gewalt, Armut und Flucht allmählich in den Hintergrund treten können/ sollen und wieder Raum für zukunft entsteht. Der gemeinsame Alltag in einer kleinen Gruppe von Gleichaltrigen lenkt die Aufmerksamkeit auf die Gegenwart, auf die Integration in neue soziale Beziehungen, auf die Annäherung an eine für sie fremde Kultur.
Unsere interkulturell geschulten Betreuungspersonen fördern diese Neuausrichtung aktiv, ohne die Vergangenheit auszublenden. Sensibel für posttraumatische Belastungen helfen sie, die familiäre Trennung und die Fluchtgeschichte aufzuarbeiten, Stärken zu entdecken und Vertrauen in einen Neuanfang aufzubauen. Ein geordneter Alltag mit Schulbesuch, Sprachunterricht, Gruppen- und Einzelgesprächen und ein umfangreiches Angebot von Freizeitaktivitäten setzen dabei den stabilisierenden Rahmen. Doch ohne Klärung des Aufenthaltsstatus gibt es keine wirkliche Normalität. Deshalb bemühen wir uns in Kooperation mit den Vormündern, den Beratungsstellen und den Fachstellen, das Clearingverfahren am Wohl des Jugendlichen orientiert zu begleiten.
Allgemeine Ziele des Clearingverfahrens gem. § 42 SGB VIII:
Am Schluss des Clearingverfahrens steht eine aussagekräftige Abschlussempfehlung über notwendige Hilfen für den unbegleiteten minderjährigen Ausländer und über Erkenntnisse, die im aufenthaltsrechtlichen Verfahren relevant sein können. Die Informationen werden zeitnah dem Jugendlichen, dem Vormund und dem Jugendamt zur Verfügung gestellt und in einem Abschlussgespräch erörtert.
Allgemeine Ziele der vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII:
Aufgaben und Leistungen des Clearingverfahrens:
Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen:
Aufenthaltsdauer: § 42a SGB VIII bis zu 4 Wochen, § 42 SGB VIII ca. 6 Monate
(Das Clearingverfahren dauert so lang, bis der jugendhilferechtliche und ausländerrechtliche Bedarf des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings vollständig geklärt ist.)
Verteilung (§ 42a): Wenn keine Gründe gegen die Verteilung des Minderjährigen sprechen, meldet das Jugendamt den unbegleiteten minderjährigen Ausländer zur Verteilung an.
Überleitung in andere Hilfen: Die Inobhutnahme ist nach Abschluss des Clearingverfahrens zu beenden. Hierzu stehen zwei Alternativen zur VErfügung: zum einen kann die inobhutnahme durch die Übergabe des Minderjährigen an den Vormund beendet werden, zum anderen mit einer Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SBD VIII.
Aufenthaltsdauer: max. 3 Monate
Plätze: 7, davon jeweils 5 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer
Konkrete Aufnahmeanfragen können Sie unmittelbar an Gruppe Roger richten!
Gruppe Roger:
☎ 02421-977719
✉ gruppe-roger@stjosef-dueren.de
Anschrift:
Stammhaus
An St. Bonifatius 10
52351 Düren