Nachbetreuung für junge Mütter mit Kind

Nachdem ein Auszug der jungen Mutter mit Kind in eine eigene Wohnung von der jeweiligen Mutter-Kind-Einrichtung sowie vom Jugendamt befürwortet wird, kann eine Betreuung durch den ambulanten Dienst übernommen werden. Die Finanzierung der Betreuung wird weiterhin durch das zuständige Jugendamt gewährleistet.

 

Die Mutter wird individuell darin unterstützt, entsprechende Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu stellen.

 

Hauptaugenmerk der Betreuung durch den ambulanten Dienst liegt in der Stabilisierung der aktuellen Situation, sowie der Förderung einer guten Mutter-Kind-Bindung.

Des Weiteren wird die Mutter darin unterstützt eine eigenständige  Alltagsstruktur zu entwickeln und diese zu stabilisieren.

 

Unter Anleitung wird die Mutter im Umgang mit den jeweiligen Anforderungen , wie beispielsweise Ausbildung, Schule, Gesundheitsfürsorge, Anbindung an den Kindergarten, Tagesmutter unterstützt.

 

Ebenso wird die Mutter bei der kindlichen Entwicklung und Förderung reflektiert und engmaschig betreut.