Ambulant Betreutes Wohnen

Zielgruppe:

Das Leistungsangebot des Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) ist vorgesehen für volljährige Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII.

Diesen soll durch die ambulante Hilfe eine möglichst eigenständige Lebensführung im persönlichen und sozialen Bereich ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird für jeden zu Betreuenden eine eigene Wohnung gesucht, bzw. -wenn von diesen gewünscht- eine geeignete gemeinsam.

Der entsprechende Mietvertrag wird auf ihren Namen abgeschlossen.

Das Leistungsangebot des Kinderheimes richtet sich zum einen an diejenigen wesentlich behinderten Personen, die bereits heute durch das Kinderheim betreut werden, zum anderen an solche, für die die Nähe und Anbindung an das Kinderheim sinnvoll und wünschenswert wäre.

Als Einzugsgebiet unseres ABW kommt das Stadt- und Kreisgebiet Düren in Frage.

 

Einzelziele:

Außer den bereits angesprochenen Zielen des ABW werden weitere einzelne Ziele im Rahmen der individuellen Hilfeplanung konkretisiert.

Als wesentliche Einzelziele können im Allgemeinen betrachtet werden:

  • die Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung der vorhandenen Behinderung bzw. deren Folgen. Durch die pädagogische Arbeit mit den Behinderten soll erreicht werden, dass diese mit ihren Einschränkungen möglichst gut und geschickt umzugehen lernen, wenn möglich, dass Beeinträchtigungen aufgehoben werden. Hierzu werden individuelle Förder- und Trainingspläne mit den behinderten Menschen entwickelt.
  • Aufbau und Erhalt von persönlichen Kompetenzen (nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe"). Insbesondere sollen die zu Betreuenden befähigt werden (sofern sie es noch nicht sind), die alltäglichen Anforderungen, vor allem in den Bereichen: Wohnung/ Haushalt, Arbeit, Freizeit und "Umgang mit sich selbst" zu meistern.
  • Wohnung: neben der Beschaffung stehen vor allem der Unterhalt und die angemessene Führung des Haushaltes im Vordergrund der Arbeit. Die zu Betreuenden sollen befähigt werden, den Haushalt möglichst selbstständig zu führen (Anleitung zur Reinigung sämtlicher Wohnräume und des Bades; Anleitung zur Selbstversorgung: Befähigung zum selbstständigen Einkaufen sowie Kochen einfacher Gerichte). Hierzu werden mit den zu Betreuenden individuell angemessene "Checklisten" und Trainingspläne entwickelt. Ziel ist, regelmäßig wiederkehrende Anforderungen des Alltags so zu trainieren, dass sie gewissermaßen "standardisiert" von den Betreuten bewältigt werden können. Im Maße ihrer Fähigkeiten sollen ihnen zunehmend mehr einzelne Aufgaben übertragen werden (nach entsprechendem vorherigen Training).
  • Arbeit: nach der Vermittlung in ein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis steht die Begleitung der Betreuten in ihrem Arbeitsprozess an -Unterstützung in ihrer Motivation, Beratung und Reflexion bei auftretenden Problemen, Kontaktaufnahme (-pflege) zur Arbeitsstelle, Initiierung bzw. Beteiligung an erforderlichen Gesprächen.
  • Freizeit: die Betreuten sollen (sofern noch nicht erfolgt) befähigt werden, ihre Freizeit entsprechend den eigenen Vorstellungen zu gestalten. In ihren Neigungen und Hobbies werden sie nach Möglichkeit unterstützt. Es soll ihnen ermöglicht werden, an im Raum Düren bestehenden Freizeitangeboten zu partizipieren. Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt, was an Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten im für sie erreichbaren Dürener Umfeld existiert. Diese Angebote sollen sie zunehmend möglichst selbstständig wahrnehmen (können).
  • Umgang mit sich selbst: die Betreuten sollen zu einem individuellen konstruktiven Umgang mit sich selbst hingeführt werden (sofern noch nicht erfolgt): es soll ihnen geholfen werden, ihre Bedürfnisse, ihr Befinden, ihre Wünsche und Sorgen etc. zu erkennen und konstruktiv mit ihnen umzugehen. Die Mitarbeiterinnen stehen für die persönliche Beratung und Begleitung zur Verfügung. Im Hinblick auf eine gemeinsame Wohnung der betreuten Person fällt hierunter auch die Förderung eines guten Miteinanders und der Aufbau einer angemessenen Kommunikationskultur. Bei Konflikt- und Stresssituationen sollen ihnen Hilfen zur Bewältigung aufgezeigt werden.
  • Gesundheit: die Betreuten sollen (sofern noch nicht erfolgt) zu angemessenem Umgang im Bereich Gesundheit (einschl. Körperpflege, Sexualität und ärztlicher Betreuung) hingeführt werden. Bei Bedarf werden die Betreuten bei der medizinischen Versorgung begleitet.
  • Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs: auch hierbei steht die "Standardisierung" regelmäßig wiederkehrender Anforderungen und Ereignisse (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) im Vordergrund. Entsprechend sollen Tages-, Wochenpläne... aufgestellt werden.
  • Integration in das konkrete Wohn- und Lebensumfeld: nach Möglichkeit sollen gute Kontakte zur direkten Nachbarschaft aufgebaut werden.
  • Hinführung zu einer weitestgehenden Unabhängigkeit von Betreuung: die Betreuung soll nur in dem Maße stattfinden, wie die zu Betreuenden nicht über eigene Ressourcen verfügen, um die erforderlichen Tätigkeiten etc. auszuüben.

Art, Inhalt und Umfang der Leistung:

Das Leistungsangebot des ABW versteht sich als eine Hilfestellung zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensform, die vor allem in der Weise der aufsuchenden Betreuung und Begleitung im häuslichen Umfeld der betreuten Personen durchgeführt wird. Maßgabe hierfür sind die §§ 53 und 54 SGB XII. Geeignete unmittelbare und mittelbare Maßnahmen zur Erbringung dieser Leistung sind z.B.:

  • Persönliche Kontakte zwischen betreuter Person und Betreuer zwecks Unterstützung und Beratung durch
    • persönliche Gespräche
    • Hausbesuche oder Kontakte in der Dienststelle
    • Telefonkontakte
    • Begleitung und Mithilfe bei Erledigungen
    • bei Bedarf: Anleitung zu bestimmten Lern- und Trainingsübungen
  • Feste Kontaktzeiten, die entsprechend dem Hilfebedarf der betreuten Personen abgesprochen werden (auch an Abenden und Wochenenden)
  • Hilfeplanung/ Teilnahme und Mitarbeit an den Hilfeplankonferenzen
  • Einzelfallbezogene Vor- und Nachbetreuung
  • Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen, die für die betreute Person direkt oder indirekt von Bedeutung sind (z.B. Beschäftigungsstelle, Ärzte, soziales Umfeld)
  • Kooperationskontakte mit den gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Die Ausgestaltung der Leistung richtet sich nach dem individuellen Hilfe- und Betreuungsplan, der mit der betreuten Person erarbeitet und vereinbart wird.

 

Sonstige Rahmenbedingungen

 

Mitwirkungspflicht der betreuten Person

Die Hilfeform des ABW versteht sich als begleitende, nachrangige Form der Unterstützung. Erstrangig ist, dass die zu betreuende Person all ihre Fähigkeiten und Ressourcen weitestgehend eigeninitiativ selbst bestimmt und selbstverantwortlich erbringt, um den Anforderungen des persönlichen und sozialen Lebens gerecht werden zu können. Das ABW geht von dem Grundsatz der "Hilfe zur Selbsthilfe" aus und unterstützt den zu Betreuenden nur insoweit, als dieser zu bestimmten Handlungen nicht im Stande ist. Keinesfalls soll den zu Betreuenden etwas "abgenommen" werden, was dieser selbst entscheiden und ausführen kann. Insofern dient das ABW der Stärkung der jeweiligen Persönlichkeit in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten.

 

Aufnahmeverfahren

Für diejenigen zu Betreuenden, die aus einer laufenden Betreuung innerhalb des Haus St. Josef, Düren, in das ABW überwechseln, ist kein gesondertes Aufnahmeverfahren vorgesehen, da sich der Sinn und die Notwendigkeit eines Wechsels in das ABW aus dem Prozess der stattgefundenen individuellen Hilfeplanung ergeben haben müsste.

Für diejenigen, die im Rahmen des ABW betreut werden sollen und dem Kinderheim noch nicht bekannt sind, ist ein reguläres Aufnahmeverfahren vorgesehen. Dazu gehören (nach Auftragserteilung durch die Hilfeplankonferenz):

  • Kontaktaufnahme der ABW Mitarbeiterin zu der zu betreuenden Person.
  • Erstgespräch mit allen Beteiligten, insbesondere dem gesetzlichen Betreuer zur Abklärung der Ausgestaltung der Betreuungsmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Vorstellung des zu Betreuenden.
  • Weitere Anbahnungskontakte (im Maße des Bedarfs) zwischen Mitarbeiterin und zu betreuender Person (Im Rahmen von z.B. Gesprächen, Hausbesuchen, evtl. Wohnungssuche...)
  • Aufnahmeabschlussgespräch zwischen allen Beteiligten zum Zeitpunkt des offiziellen Betreuungsbeginns.

Aufnahmebedingungen/ Ausschlusskriterien

Von der zu betreuenden Person muss aufgrund der vorliegenden Information erwartet werden können, dass sie über -zumindest potentiell- genügend Fähigkeiten verfügt, um ein relativ selbstständiges Leben in ihrer Wohnung und im sozialen Umfeld führen zu können (und nicht etwa einer vollstationären Betreuungsform bedarf).